Da es immer wieder Bürger und auch Beamte gibt, die im Besitz einer Fahrerlaubnis sind,
aber dennoch nicht mit den Regeln und Vorschriften der StVO vertraut sind, stelle ich hiermit ein
kleines Nachschlagewerk zur Verfügung, was Unklarheiten beseitigen soll.
Insbesondere für neue Führerscheininhaber soll dieses Nachschlagewerk einen Anreiz bieten, sich vernünftig und rücksichtsvoll mit ihrem KFZ fortzubewegen.
Es war längst mal überfällig die gängigen Regeln für jeden verständlich aufzulisten.
Bei Fragen oder Anregungungen können Sie mich persönlich kontaktieren oder Ihr Feedback direkt hier unter dem Handbuch hinterlassen.
Handbuch zur Straßenverkehrsordnung (Stand: 19.07.2018)
Inhaltsverzeichnis:
1. Allgemeines
1.1 Gültigkeit
1.2 Grundregel §1 StVO
1.3 Persönliche Einschränkungen
1.4 Emotionen
1.5 Vertrauensgrundsatz
2. Fahrbahn
2.1 Fahrbahnbenutzungspflicht
2.2 Fahrstreifen
2.3 Rechtsfahrgebot
3. Geschwindigkeit
3.1 Innerhalb einer geschlossenen Ortschaft
3.2 Außerhalb einer geschlossenen Ortschaft
3.3 Auf Autobahnen
3.4 Geschwindigkeit in besonderen Situationen
3.5 Ausnahmeregelungen
4. Vorfahrt
4.1 Definition
4.2 Rechts vor links
4.3 Fahrbahnmarkierungen
4.4 Große Straße vor kleiner Straße
4.5 Ampeln
4.6 Linksabbieger
4.7 Zeichen von Beamten
4.8 Besondere Vorfahrtssituationen
4.9 Ausnahmeregelungen
5. Verhalten bei Fahrmanövern
5.1 Überholen
5.2 Spurwechsel
5.3 Bremsen
5.4 Ausweichen
5.5 Wenden
6. Besondere Verkehrssituationen
6.1 Unfälle
6.2 Witterung & Beleuchtung
6.3 Hindernisse
6.4 Gelbes Licht
6.5 Blaues Licht
6.6 Allgemeine Verkehrskontrollen
6.7 Straßensperren
7. Ruhender Verkehr
7.1 Halten
7.2 Parken
8. Verkehrsvergehen
8.1 Rechtliche Folgen
8.2 Verwarnung
8.3 Tickets
8.4 Führerscheinpunkte
8.5 Führerscheinentzug
8.6 Straftaten
8.7 Abschleppen
8.8 Vergehen von Beamten
9. Sonstiges
9.1 KFZ-Zulassung
9.2 Kofferraum
1. Allgemeines
1.1 Gültigkeit
Die Straßenverkehrskordnung ist für jeden Bürger verpflichtend, welcher am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt.
Dazu zählen sowohl Fußgänger als auch Fahrzeugführer jeglicher Art.
1.2 Grundregel §1 StVO
Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder
mehr als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
1.3 Persönliche Einschränkungen
Nur wer Verkehrssituationen auch klar und deutlich erkennt, kann auch rechtzeitig reagieren.
Alkohol und Drogen sind deshalb für jeden Verkehrsteilnehmer der ein Fahrzeug führt strengstens verboten und haben
immer den Entzug der Fahrerlaubnis zur Folge!
1.4 Emotionen
Was bestimmt unser Verhalten im Straßenverkehr?
Warum beachten wir beispielsweise in einer bestimmten Situation die geltenden Regelungen
und Vorschriften und ignorieren sie in einer anderen?
Ein Beispiel kann dies verdeutlichen:
Ein Motorradfahrer überfährt bewusst rote Ampeln, weil er sie für unnötig hält.
Als ein Streifenwagen hinter ihm auftaucht, entscheidet er sich doch dafür an der nächsten roten Ampel zu halten.
Was ist der Grund für sein Handeln?
In diesem Fall fürchtet er mehr die Konsequenzen in Form von Führerscheinpunkten als einen Unfall,
der ihn selbst als verkehrsschwachen Verkehrsteilnehmer schwer schädigen könnte.
Durch sein egoistisches Verhalten nimmt er auch den Schaden Anderer in Kauf.
Die aktuelle Verkehrslage zeigt, dass beim ständigen missachten der Vorschriften
viel Stress und Ärger entsteht, der bei einer rücksichtsvolleren Fahrweise zu vermeiden wäre.
Oftmals ist man sich seiner Einstellungen, Vorurteile, Motive oder Gefühle und
deren Einfluss auf das Verkehrsverhalten gar nicht bewusst.
Ändern lassen sich die eigenen Einstellungen aber nur, wenn man sich
klar gemacht hat, welche Einstellungen man überhaupt hat.
1.5 Vertrauensgrundsatz
Im Straßenverkehr gilt der sogenannte Vertrauensgrundsatz.
Danach darf jeder Verkehrsteilnehmer, der sich verkehrsgerecht verhält,
mit dem verkehrsgerechten Verhalten anderer rechnen und sich darauf verlassen.
Der Vertrauensgrundsatz gilt nicht wenn es offensichtlich ist, dass andere sich falsch verhalten.
2. Fahrbahn
2.1 Fahrbahnbenutzungspflicht
Jeder Fahrzeugführer ist dazu verpflichtet sich auf den öffentlichen Straßen fortzubewegen.
Dabei dürfen keine Grünflächen oder andere Oberflächen benutzt werden, die nicht zur Fahrbahn gehören.
Ausnahmen stellen das Parken eines Fahrzeugs da, wie z.B. das Abstellen neben der Straße oder einem privaten Grundstück,
welches durch das Straßennetz nicht zu erreichen ist.
2.2 Fahrstreifen
Eine Fahrbahn besteht mindestens aus einem Fahrstreifen.
Ist nur ein Fahrstreifen vorhanden, muss sich dieser von den Verkehrsteilnehmern beider Fahrtrichtungen geteilt werden.
Bei zwei Fahrstreifen ist i.d.R. ein Fahrstreifen pro Richtung freigegeben.
Bei vier Fahrstreifen sind es zwei Fahrstreifen pro Richtung, welche durch eine Markierung oder Grünfläche getrennt sind.
Innerorts besteht bei zwei Fahrstreifen für die eigene Richtung freie Fahrstreifenwahl, wobei auf Autobahnen der linke Fahrstreifen der eigenen Fahrtrichtung nur zum Überholen benutzt werden darf.
Die gelbe Markierung verdeutlicht, dass hier zwei Fahrstreifen pro Richtung freigegeben sind.
2.3 Rechtsfahrgebot
Grundsätzlich wird auf den Straßen rechts gefahren.
Unter bestimmten Umständen gibt es Ausnahmen, wie einem Überholmanöver oder Hindernisse auf der eigenen Fahrbahnseite.
Der Gegenverkehr darf niemals behindert oder gefährdet werden!
3. Geschwindigkeit
3.1 Innerhalb einer geschlossenen Ortschaft
Innerhalb einer geschlossenen Ortschaft gilt eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 70km/h.
Zu geschlossenen Ortschaften gehören die Städte Los Santos und San Fierro, sowie die kleineren Städte der ländlichen Regionen.
3.2 Außerhalb einer geschlossenen Ortschaft
Außerhalb einer geschlossenen Ortschaft gilt eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 110km/h.
3.3 Auf Autobahnen
Auf Autobahnen gibt es keine Geschwindigkeitsbeschränkung.
3.4 Geschwindigkeit in besonderen Situationen
Überall dort wo die Verkehrslage unklar, unübersichtlich oder gefährlich ist, muss die Geschwindigkeit entsprechend angepasst werden.
Im Zweifelsfall muss das Fahrzeug angehalten werden und eine Verständigung mit anderen Verkehrsteilnehmern erfolgen.
Bei unübersichtlichen Verkehrssituationen gilt: Langsamer werden und ggf. anhalten!
3.5 Ausnahmeregelungen
In Las Venturas gibt es keine Geschwindigkeitsbeschränkung.
Rücksichtsvoll muss aber auch dort gefahren werden!
4. Vorfahrt
4.1 Definition
Wenn sich die Fahrlinien zweier oder mehrerer Fahrzeuge kreuzen, schneiden oder
gefährlich nahe kommen, muss es klare Regeln geben, wie sich die Fahrzeugführer
zu verhalten haben.
Die Vorfahrt entscheidet wer von diesen Fahrzeugen, die sich einer Kreuzung oder
Einmündung nähern, warten muss und wer fahren darf.
Entscheidend ist dabei immer woher ein Fahrzeug kommt und nicht wohin es fährt.
Die Vorfahrt gilt für alle Fahrzeuge egal ob mit oder ohne Motor, groß oder klein, schnell
oder langsam, ein- oder mehrspurig.
Die Vorfahrt ist eingeteilt in fünf Ebenen.
Vorrang ist der Vorfahrt übergeordnet.
5. Ordnungsamt, SAPD und Rettungswache mit Blaulicht
4. Lichtzeichen
3. Straßengröße
2. Fahrbahnmarkierungen
1. Rechts vor links
4.2 Rechts vor links
An allen Kreuzungen wo keine Linie vorhanden ist oder aus jeder Richtung eine Linie überfahren werden muss ist rechts vor links.
Außerdem müssen die Straßen für die Wirksamkeit der rechts vor links Regel gleich groß sein.
Auf Parkplätzen die durch keine eindeutigen Markierungen geregelt sind gilt ebenfalls rechts vor links.
Eine klassische Situation in der rechts vor links zu beachten ist.
4.3 Fahrbahnmarkierungen
Fahrbahnmarkierungen regeln grundsätzlich die Vorfahrt auf gleich großen Straßen.
Grundsätzlich gilt: Wer eine Linie überfahren muss ist untergeordnet,
muss man keine Linie überfahren, hat man Vorfahrt.
Der Buffalo muss eine Linie überfahren und deshalb erst das andere Fahrzeug durchlassen.
Auch die an einigen Kreuzungen zu findende sog. "Straßennaht" gilt offiziell als Linie,
weshalb der Premier in dieser Situation warten muss.
4.4 Große Straße vor kleiner Straße
Große Straßen haben gegenüber kleinen Straßen grundsätzlich Vorrang.
Dabei ist es egal ob Linien vorhanden sind und was diese für ein Verhalten vorgeben.
Die Größe der Straße richtet sich nach den Spuren, die für die jeweilige Fahrtrichtung vorgesehen sind.
Eine Straße mit vier Fahrstreifen ist demnach größer als eine Straße mit zwei Fahrstreifen.
Der Premier muss warten, weil er sich auf der kleineren Straße befindet.
4.5 Ampeln
Ampeln gelten grundsätzlich immer, unabhängig von der Größe der Straße sowie die Markierungen der Kreuzung.
Einzige Ausnahme: Ein Beamter vom Ordnungsamt oder dem SAPD ordnet ein anderes Verhalten an.
4.6 Linksabbieger
Unabhängig davon, ob die Vorfahrt durch rechts vor links, die Größe der Straßen, Linien oder Ampeln geregelt ist, gilt immer:
Wer links abbiegt, muss entgegenkommende Fahrzeuge, die ihrerseits geradeaus fahren oder nach rechts abbiegen, durchfahren lassen.
Der Buffalo kreuzt beim links abbiegen die Spur des entgegenkommenden Fahrzeugs und muss deshalb warten.
Kommen sich zwei Fahrzeuge entgegen, die jeweils nach links abbiegen wollen,
biegen sie voreinander ab und müssen dabei Rücksicht aufeinander nehmen.
4.7 Zeichen von Beamten
Unabhängig von allen Vorfahrtsregeln gelten grundsätzlich immer die Weisungen von Ordnungsbeamten und dem SAPD.
Wer in eine Situation kommt wo der Verkehr durch Beamte geregelt wird, hat stets nach deren Anweisungen zu handeln.
Die Beamten signalisieren durch Gestik und Worte, welches Verhalten für welchen Verkehrsteilnehmer geltend ist.
Im Zweifelsfall ist es immer notwendig anzuhalten und sich zu verständigen.
Missachten der Verkehrszeichen von Beamten ist nicht nur ein Verkehrsverstoß, sondern kann auch als Straftat geahndet werden!
Der Motorradpolizist signalisiert hier eindeutig: STOP, sofort anhalten!
4.8 Besondere Vorfahrtssituationen
Es gibt immer wieder Situationen, in denen man sich unsicher ist, ob man Vorfahrt hat oder nicht.
Teilweise gibt es für bestimmte Situationen auch keine oder nur unklare Regeln.
In solch einem Fall ist es immer notwendig sich abzusprechen und zu gucken, wie andere Verkehrsteilnehmer reagieren.
Im Zweifelsfall gilt immer: Lieber einmal mehr warten, als einmal zu wenig!
Grundsätzlich aber muss jeder den anderen Fahrzeugen Vorrang gewähren,
wenn er aus einen dieser Bereiche kommt:
- Aus Feld- oder Waldwegen
- Aus Grundstücksausfahrten
- Bei der Ausfahrt aus einer Fußgängerzone
- Bei der Einfahrt von anderen Straßenteilen, wie z.B. Gehwegen,
Seitenstreifen, Parkstreifen oder dem PNS
Hier ist die Vorfahrt trotz rechts vor links unklar und die Autofahrer müssen sich absprechen.
Eigentlich gilt große Straße vor kleiner Straße, aber für Autobahnabfahrten
gibt es eine Ausnahme, weshalb der Sultan warten muss.
Der Waldweg ist keine offizielle Straße, weshalb der Sultan warten muss.
4.9 Ausnahmeregelungen
In Las Venturas müssen die Ampeln nicht beachtet werden, weshalb die anderen Vorfahrtsregelungen Anwendungen finden.
5. Verhalten bei Fahrmanövern
5.1 Überholen
Um einen Überholvorgang durchzuführen ist es erlaubt den Fahrstreifen des Gegenverkehrs zu benutzen.
Allerdings darf der entgegenkommende Verkehr sowie der Überholte in keinster Weise behindert oder gefährdet werden.
Überholen ist immer dann gefährlich, wenn die Geschwindigkeit des Gegenverkehrs zu niedrig,
der Überholweg zu kurz oder die Entfernung zum Gegenverkehr zu groß eingeschätzt wird.
5.2 Spurwechsel
Ein Spurwechsel, welcher meistens auf großen Straßen durchgeführt wird, erfordert große Aufmerksamkeit und Vorsicht.
Es ist nicht gestattet die Spur zu wechseln, wenn sich neben einem ein Fahrzeug befindet oder der Verkehr
auf der benachbarten Spur durch den Fahrstreifenwechsel gefährdet oder behindert wird.
5.3 Bremsen
Nur in Notfällen ist es sinnvoll eine Gefahrenbremsung durchzuführen.
Ohne ersichtlichen Grund darf keine Vollbremsung unternommen werden,
weil die Gefahr eines Auffahrunfalls sehr groß ist.
5.4 Ausweichen
Sollte eine Vollbremsung nicht mehr ausreichen um einen Unfall zu vermeiden, muss ausgewichen werden.
Unbedingt zu beachten ist, dass man dabei nicht in den Gegenverkehr ausweicht und diesen somit gefährdet!
5.5 Wenden
Das Wenden ist nur an geeigneten Stellen gefahrlos möglich.
In Kreuzungsbereichen sowie auf viel befahrenen Straßen sollte grundsätzlich nicht gewendet werden.
6. Besondere Verkehrssituationen
6.1 Unfälle
Sollte es einmal zu einem Unfall kommen, ist unabhängig davon wer die Schuld hat erst einmal ein Überblick zu verschaffen.
Wenn der Unfallgegner sein Fahrzeug beim Unfall verloren hat oder stark verletzt wurde ist es selbstverständlich,
ihm seine Hilfe anzubieten und ihn als Verursacher ggf. zu entschädigen.
Auseinandersetzungen sollten stets friedlich und ohne Gewalt geklärt werden.
Im Zweifelsfall kann die Polizei hinzugezogen werden um den Hergang zu klären und Streitigkeiten zu schlichten.
6.2 Witterung & Beleuchtung
Von 20.00 Uhr bis 6.00 Uhr ist das Abblendlicht für alle Fahrzeuge bei Fahrt einzuschalten.
Bei entsprechender Witterung wie Regen, Nebel oder Schnee sollte das Licht ebenfalls eingeschaltet
und die Geschwindigkeit angepasst werden.
6.3 Hindernisse
Wenn ein Hindernis die Fahrbahn blockiert, dann ist das Umfahren nur mit äußerster Vorsicht erlaubt.
Wird die rechte Fahrbahnhälfte blockiert, muss man stets auf den Gegenverkehr achten, welcher in diesem Fall Vorfahrt hat.
Straßensperren und Fahrzeuge von Behörden, welche mit Blaulicht auf der Fahrbahn abgestellt sind dürfen nicht umfahren werden,
wenn sie die Fahrbahn eindeutig versperren.
6.4 Gelbes Licht
Gelbes Licht ordnet an: Vorsicht, hier wird ein Fahrzeug abgeschleppt!
Der Abschleppvorgang ist vorsichtig zu umfahren oder es ist wenn es die Situation erfordert zu warten.
Ein Ordnungsbeamter schleppt ein Fahrzeug ab.
6.5 Blaues Licht
Blaues Licht ordnet an: Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen!
Wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug die Weiterfahrt eines Einsatzfahrzeuges mit Sondersignal behindern
würden, müssen Sie möglichst freie Bahn schaffen und gegebenenfalls sogar auf den Gehweg ausweichen.
Kreuzungen und Einmündungen müssen in jedem Fall freigehalten werden.
6.6 Allgemeine Verkehrskontrollen
Polizei- und Ordnungsbeamte dürfen Verkehrsteilnehmer zur Verkehrskontrolle einschließlich
zur Kontrolle der Verkehrstüchtigkeit und mitgeführter Gegenstände anhalten.
Das geschieht durch Lichtsignale und ggf. die Sirene.
Es können auch Zeichen von Beamten zu Fuß gegeben werden.
Alle Zeichen richten sich jeweils nur an einzelne Verkehrsteilnehmer.
Den Zeichen ist Folge zu leisten.
Wenn Sie zum Stoppen aufgefordert werden, suchen Sie sich eine geeignete Stelle am rechten Fahrbahnrand.
Schalten Sie anschließend den Motor ab, verhalten sich ruhig und steigen Sie nicht unaufgefordert aus.
Folgen Sie den Anweisungen der Beamten und bleiben Sie ruhig und sachlich.
6.7 Straßensperren
Straßensperren können eine Fahrbahn einschränken oder komplett sperren.
Das Umfahren einer Straßensperre, welche die Fahrbahn komplett sperrt ist verboten und somit eine Straftat.
Das Umfahren der Straßensperre ist eine Straftat.
7. Ruhender Verkehr
7.1 Halten
Halten und Parken sind freiwillige und gewollte Fahrtunterbrechungen.
Sie zählen zum ruhenden Verkehr.
Halten auf öffentlichen Straßen ist nur gestattet, wenn dadurch der Verkehrsfluss
nicht gestört und niemand behindert wird.
7.2 Parken
Wer länger als drei Minuten hält oder sein Fahrzeug verlässt, der parkt!
Parken auf der Straße ist nicht gestattet.
Im Optimalfall wird in dafür vorgesehenen Flächen, auf Grundstücken oder Parkstreifen geparkt.
Parken auf Gehwegen wird ebenfalls toleriert, wenn dadurch keine Einfahrten oder andere Wege versperrt werden.
Fahrbahnmarkierungen ordnen an, wie Fahrzeuge zu parken sind.
8. Verkehrsvergehen
8.1 Rechtliche Folgen
Immer wenn geltende Regeln im Straßenverkehr missachtet werden, kann es Strafen von einer Verwarnung bis hin zu einer Festnahme geben.
Unwissenheit schützt in diesem Fall nicht vor Strafe, da sich jeder Verkehrsteilnehmer über Regelungen im Straßenverkehr zu informieren hat
bevor er ein Fahrzeug führt.
8.2 Verwarnung
Bei kleineren Vergehen kann mit Nachsicht gehandelt werden und eine mündliche Verwarnung erteilt werden.
Es ist oft sinnvoll seine Fehler einzusehen und den Willen zu zeigen diese in Zukunft zu vermeiden.
8.3 Tickets
Beamte sind dazu befugt für verschiedene Vergehen Bußgelder auszustellen, welche in jedem Fall
bezahlt werden müssen.
8.4 Führerscheinpunkte
Bei größeren Verstößen können Beamte Führerscheinpunkte vergeben.
Das kann ohne Vorwarnung erfolgen.
8.5 Führerscheinentzug
Sind zehn Führerscheinpunkte auf einem Schein erreicht, wird dieser entzogen.
Ebenfalls kann der Führerschein bei ganz extremen Verstößen direkt abgenommen werden.
8.6 Straftaten
Bei Straftaten im Straßenverkehr, bei denen z.B. das Fahrzeug als Waffe eingesetzt wird um damit andere zu schädigen,
dürfen Beamte von der Schusswaffe Gebrauch machen.
8.7 Abschleppen
Falsch abgestellte Fahrzeuge werden vom Ordnungsamt abgeschleppt und müssen vom Fahrzeug- oder Fraktionsinhaber
gegen hohe Beträge wieder freigekauft werden.
8.8 Vergehen von Beamten
Es kommt auch vor, dass Beamte obwohl sie nicht dazu befugt sind Verstöße begehen.
Sollten Sie solch einen Verstoß beobachten sollte man ggf. vorher klären, ob das wirklich der Fall war.
Oft sind Polizisten in zivilen Streifenfahrzeugen auf Observation und überfahren ohne Sondersignal rote Ampeln
oder sind zu schnell unterwegs.
Bei offensichtlichen Verstößen kontaktieren Sie bitte mit entsprechenden Beweisen jeweils den Vorgesetzten der jeweiligen Staatsfraktion.
9. Sonstiges
9.1 KFZ-Zulassung
Jedes Fahrzeug im Straßenverkehr ist auf eine Privatperson, eine Fraktion oder eine Berufsgruppe zugelassen.
Privatpersonen können das Recht ihr Fahrzeug zu benutzen auf andere übertragen.
Im Zweifelsfall wird diesen Personen die Weiterfahrt damit allerdings untersagt,
um Personen mit geklauten Fahrzeugen aus dem Verkehr zu ziehen.
Also rechnen Sie damit ggf. von Behörden zur Nachfrage kontaktiert zu werden, wenn Sie ihr privates Fahrzeug an
andere Personen verleihen.
9.2 Kofferraum
Für den Inhalt der im Kofferraum mitgeführten Gegenstände haftet stets der Fahrer der aktuell damit unterwegs ist.
Hat dieser z.B. keinen Waffenschein und es befinden sich Waffen im Kofferraum, dann können diese beschlagnahmt werden.
* Neuerungen folgen mit der Zeit.
Fehler, Vorschläge oder Kritik bitte mitteilen.
Ein besonderer Dank geht an:
Gerhard Plops:
Thomas.Bellusci:
NaddL:
Chacky:
Christopho.Rodriguez:
Tony.Paciino: